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   VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511   

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https://dejure.org/2023,2507
VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511 (https://dejure.org/2023,2507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2023 - 1 CS 22.2511 (https://dejure.org/2023,2507)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2023 - 1 CS 22.2511 (https://dejure.org/2023,2507)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511
    Ist die Androhung eines Zwangsmittels - wie hier - nicht mit dem zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden und ist dieser unanfechtbar geworden, so kann sie gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG nur angefochten werden, soweit eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 15 CS 21.1642 - BayVBl 2022, 341).
  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 1 B 14.196

    Beseitigungsanordnung; Außenbereich; Neuerrichtung eines Wohngebäudes;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511
    Unabhängig davon handelt es sich nicht um ein schützenswertes Gebäude, nachdem die Baumaßnahmen des Antragstellers angesichts des weitgehenden Verlusts der alten Bausubstanz einem Neubau gleichkommen (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.2014 - 1 B 14.196 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 1 N 17.1389

    Eine Außenbereichssatzung bedarf der städtebaulichen Erforderlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511
    Die von der Gemeinde E. am A.see am 7. Februar 2017 zur nachträglichen Legalisierung des Gebäudes beschlossene und am 28. September 2017 bekannt gemachte Außenbereichssatzung "Südlicher K.anger", in deren Umgriff auch das zu beseitigende Gebäude lag, hat der Senat mit Urteil vom 11. August 2020 (1 N 17.1389) für unwirksam erklärt.
  • VGH Bayern, 08.07.2021 - 15 CS 21.1642

    Androhung eines Zwangsgelds zur Durchsetzung einer Baueinstellungsverfügung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2023 - 1 CS 22.2511
    Ist die Androhung eines Zwangsmittels - wie hier - nicht mit dem zugrundeliegenden Verwaltungsakt verbunden und ist dieser unanfechtbar geworden, so kann sie gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG nur angefochten werden, soweit eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 8.7.2021 - 15 CS 21.1642 - BayVBl 2022, 341).
  • VG Regensburg, 06.03.2023 - RN 6 S 22.2695

    Bescheid, Zwangsgeld, Verwaltungsakt, Zwangsgeldandrohung, Vollziehung,

    Der BayVGH führt im Beschluss vom 6. Februar 2023 (Az. 1 CS 22.2511 - juris, Rn. 10) hierzu aus:.
  • VG Augsburg, 21.09.2023 - Au 9 K 23.626

    Anfechtungsklage, bestandskräftige abfallrechtliche Beseitigungsanordnung,

    a) Die mit Bescheid des Beklagten vom 30. März 2023 erlassene isolierte Maßnahme der Zwangsvollstreckung (Androhung erneuter Zwangsgelder) kann, da der zugrundeliegende Grundverwaltungsakt vom 6. Mai 2022 bestandskräftig und damit unanfechtbar geworden ist, nur insoweit angefochten werden, als eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird, Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 1 CS 22.2511 - juris Rn. 11; BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46).
  • VG Augsburg, 03.04.2023 - Au 9 K 23.131

    Anfechtungsklage, bestandskräftige abfallrechtliche Beseitigungsanordnung,

    a) Die mit Bescheid des Beklagten vom 23. Dezember 2022 erlassene isolierte Maßnahme der Zwangsvollstreckung (Androhung der Ersatzvornahme) kann, da der zugrundeliegende Grundverwaltungsakt vom 30. Dezember 2021 bestandskräftig und damit unanfechtbar geworden ist, nur insoweit angefochten werden, als eine Rechtsverletzung durch die Androhung selbst behauptet wird, Art. 38 Abs. 1 Satz 3 VwZVG (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2023 - 1 CS 22.2511 - juris Rn. 11; BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf 50-VI-05 - juris Rn. 46).
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